Karte hessischer Luchshinweise von Mai 2024 – April 2025

Die Einordnung und Bewertung der Luchsmeldungen des Erfassungsjahres 2023/24 finden Sie im aktuellen „Luchsbericht 2024“ .
| Kategorien zur Einstufung der Luchsmeldungen | |
|---|---|
| Die Kriterien orientieren sich an den Monitoring-Standards des Bundesamtes für Naturschutz (Kaczensky et al. 2009). Zur Definition der „erfahrenen Personen“ vgl. ebenda. | |
| C1-Nachweise (harte Fakten) | Lebendfänge, Totfunde, DNA-Nachweise, überprüfte Fotos oder Videoaufnahmen, Ortungen telemetrierter Luchse |
| C2-Hinweise (bestätigte Meldungen) | von erfahrenen Personen bestätigte Fährten (mind. drei luchstypische Trittsiegel); von erfahrenen Personen bestätigte Rissfunde |
| C3-Hinweise (unbestätigte oder nicht überprüfbare Meldungen) | alle sonstigen, hinreichend plausiblen Hinweise (Sichtbeobachtungen, Lautäußerungen usw.) |